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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Sehr geehrter Reisegast,
die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reiseangebote, für die Afrika-erleben (Inhaber Michael Franke) als Reise­veranstalter auftritt und auf die die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden. Diese Allgemeinen Reisebe­dingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter. Sie sollten sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung und Reisebestätigung

Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufge­führten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch aus­drückliche und gesonderte Erklärung über­nommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Afrika-erleben zustande, für die es keiner beson­deren Form bedarf. Afrika-erleben infor­miert den Kunden über den Vertragsab­schluss mit der schriftlichen Buchungs­bestätigung und übersendet den Reise­preissicherungsschein.

2. Leistungen, Änderung der Reise­ausschreibung, Leistungsänderungen

Die von Afrika-erleben vertraglich geschul­deten Leistungen ergeben sich ausschließ­lich aus der Leistungsbeschreibung von Afrika-erleben zu der betreffenden Reise mit allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterun­gen in Verbindung mit der Buchungsbestäti­gung an den Kunden. Afrika-erleben behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorher­sehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung zu infor­mieren ist. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reise­leistungen, die von Afrika-erleben nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Preisänderung

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Vertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis aus­wirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises übersteigen oder bei einer erheblichen Ände­rung einer wesentlichen Reiseleistung nach Ziffer 2, ist der Reisende berechtigt, kosten­frei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise von Afrika-erleben zu verlangen, wenn Afrika-erleben in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Afrika-erleben über die Preisanpassung oder die Änderung der Reiseleistung gegenüber Afrika-erleben geltend zu machen.

4. Bezahlung

Nach Zugang der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis 28 Tage vor Reisebe­ginn zu überwiesen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann. Maßgebend ist das Datum der Gutschrift der Zahlung bei Afrika-erleben.
Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten und / oder Schadens­ersatz zu belasten.

5. Rücktritt und Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zu­gang der Rücktrittserklärung bei Afrika-erleben. Aus Beweisgründen wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde zu­rück, so verliert Afrika-erleben den An­spruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine ange­messene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Afrika-erleben ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Afrika-erleben durch ander­weitige Verwendung der Reiselestungen erwerben kann, richtet. Afrika-erleben kann diese Entschädigung konkret oder pau­schaliert berechnen. Pauschaliert kann sie wie folgt verlangt werden:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;
vom 59. bis 35. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
vom 34. Tag bis 20. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
vom 19. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
und später als 6 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittser­klärung.

Es steht dem Reisenden frei, unabhängig davon, ob die Berechnung der Stornierungs­entschädigung pauschal oder konkret erfolgt, uns nachzuweisen, dass keine oder wesent­lich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Hat Afrika-erleben ihnen einen Flug zur gebuchten Reise vermittelt, müssen im Falle des Reiserücktritts die Storno Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die ihnen auf Wunsch gerne zugesandt werden. Insbesondere bei Spezialtarifen kann der Aufwendungsanspruch bis zu 100% der Flugkosten betragen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Umbuchungen auf eine andere Reise inner­halb des ausgeschriebenen Programms des laufenden Jahres sind bis zu 65 Tage vor Reisebeginn möglich. Wir können hierfür ein Umbuchungsentgelt von bis zu 30 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistun­gen, die Afrika-erleben ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die uns nicht zuzurechnen sind, nicht in An­spruch, so besteht Ihrerseits kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reise­preises. Afrika-erleben bezahlt an Sie jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungs­trägern tatsächlich an Afrika-erleben zurück­erstattet worden sind.

7. Absage der Reise

Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Afrika-erleben vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert war und dort auch der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich verein­barten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung ebenfalls deutlich auf diese Angaben hinge­wiesen wurde. Eine Absage später als 28 Tage vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Auf den Reisepreis geleistete Beträge wer­den in voller Höhe zurückerstattet.

8. Kündigung

Afrika-erleben kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertrags­verhältnisses bis zur vereinbarten Bedingung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst ver­tragswidrig verhält. Dabei behält Afrika-erleben den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendun­gen und ggf. Erstattungen durch die Leistungsträge oder ähnliche Vorteile, die Afrika-erleben aus der anderweitigen Ver­wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Wird die Reise infolge bei Vertragabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheb­lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Reise­vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Afrika-erleben für erbrachte oder noch zu erbringende Reise­leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Afrika-erleben ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbe­sondere, falls der Vertrag die Rückbeförde­rung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übri­gen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüg­lich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuld­haft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Afrika-erleben die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Auf­wand erfordert. Afrika-erleben kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheb­lich beeinträchtigt und leistet Afrika-erleben innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisever­trag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Afrika-erleben informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reise­vertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von Afrika-erleben verwei­gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Radwanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewach­sen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teil­nehmer ihr Rad im Straßenverkehr oder auf einer Piste sowie bei jeder Witterung beherr­schen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, für ausreichen­den Versicherungsschutz (z.B. Haftpflichtver­sicherung), der auch im Ausland gültig ist, zu sorgen.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Afrika-erleben ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro Reise und Kunden auf den drei­fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahr­lässig herbeigeführt wurde oder soweit wir
für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs­trägers verantwortlich sind.
Für alle gegen Afrika-erleben gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sach­schäden je Kunde und Reise bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschä­den auf die Höhe des dreifachen Reiseprei­ses beschränkt. Die hier genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Afrika-erleben ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämt­licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die aus­führenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Afrika-erleben diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrschein­lich durchführen wird/werden und unverzüg­lich sicherstellen, dass der Kunde unverzüg­lich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://air-ban.europa.eu/ und auf der Internetseite von Afrika-erleben sowie in seinen Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Afrika-erleben informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschrif­ten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausge­nommen, Afrika-erleben hat seine Hinweis­pflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvor­schriften im Ausland sind einzuhalten.
Der Kunde ist verantwortlich für das Be­schaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Per­sonalausweis für die Reise eine ausreichen­de Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet Afrika-erleben nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

13. Ausschluss von Ansprüchen/Anzeigefristen, Verjährung

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der ver­traglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Afrika-erleben unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Rei­sende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzöge­rungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aus­händigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständi­gen Fluggesellschaft zu erheben. Gleicher­maßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Afrika-erleben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um­stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlungen ver­weigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschä­den unterliegen der gesetzlichen Verjäh­rungsfrist.

14. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever­trages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertrags-verhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Ver­tragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhe­bung, Verarbeitung und Nutzung personen­bezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

Stand: Februar 2018 (Änderung der Anschrift)

Afrika-erleben
Michael Franke
Möckernkiez 18
10963 Berlin
Tel. 030 – 396 47 42
Fax 0321 2125 1479
E-Mail: info/ at/ afrika-erleben.de

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